Artenschutz­rechtlicher Fachbeitrag

für geneh­migungs­pflicht­ige Baumaß­nahmen

Bei nahezu jeder genehmigungspflichtigen Baumaßnahme sind artenschutz­rechtliche Belange zu berücksichtigen.
Im Rahmen von Genehmigungsverfahren (z. B. Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP), Umweltbericht, Bebauungsplan, u. a.) wird häufig die Erstellung eines Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages erforderlich. In diesem werden die Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG (Tötungsverbot, Schädigungsverbot, Störungsverbot) von streng geschützten Arten geprüft und gesetzlich geforderte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgeschlagen. Betrachtet werden hierbei alle Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie sowie alle europäischen Vogelarten.

Ablauf der artenschutzrechtlichen Fachbeiträge
In einem ersten Schritt wird sich der Gutachter mit dem Bauvorhaben und dem Umfeld vor Ort vertraut machen. Auf dieser Grundlage wird nun geprüft, welche Arten in dem Untersuchungsgebiet vorkommen können. In der Regel ist eine vertiefende Bestandsaufnahme zur Prüfung der Verbotstatbestände erforderlich.

Zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Betroffenheiten durch Auslösung von Verbotstatbeständen nach BNatSchG erarbeiten wir Vorschläge zur Konfliktvermeidung und konzipieren entsprechende Ausgleichs- und/oder Ersatzmaßnahmen. Dabei ist es uns wichtig Lösungen zu finden, die die Vorstellungen der Vorhabensträger mit den gesetzlichen Vorgaben vereinen.

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    Was können wir für Sie tun?

    Fach­gutachten

    Wir sind Experten für arten­schutz­rechtliche Belange bei Wind­energie­anlagen und dem Rewopering bestehender Anlagen und erfüllen die gesetzlichen Anforderungen bei der Erfassung von Fledermäusen

    Artenschutz

    Für die Einhaltung artenschutzrechtlicher Bestimmungen führen wir Telemetrie, Fang, Markierung und Umsiedlung von Tieren durch. Wir konzipieren und realisieren Ausgleichs- Ersatzhabitate mit Pflege und Monitoring.

    Habitat­potentialanalysen

    Unterstützen Sie Behörden und Vorhabenträger im Genhemigungs­verfahren und erhalten Sie zügig klare und fachgerechte Entscheidungen. Die Habitats­potenzialanalyse (artenschutz­fachliche Voruntersuchung) legt den Grundstein dafür.

    Fachbeiträge

    Für genehmigungspflichtige Baumaßnahmen – vom Einfamilien­haus bis Windenergieanlage – ist meist ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag notwendig. Betrachtet werden alle Arten laut FFH-Richtlinie sowie alle europäischen Vogelarten.

    Bauwerke und Gehölze

    Wir führen Gebäudegutachten und Gehölzgutachten für Sanierung, Umbau und Abriss von Gebäuden oder Baumfällarbeiten durch.  Die Gutachten erfüllen die gesetzlichen Anforderungen und geben Auskunft über Ersatz- und Ausgleichs­maßnahmen.

    Ökologische Baubegleitung

    Vermeiden Sie Mängel während der Bauphase bei behördliche Anforderungen hinsichtlich des Artenschutzes. Mit der ökologischen Bau­begleitung unterstützen wir Auftraggeber bei der rechts­konformen Umsetzung.

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