Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
für genehmigungspflichtige Baumaßnahmen
Bei nahezu jeder genehmigungspflichtigen Baumaßnahme sind artenschutzrechtliche Belange zu berücksichtigen.
Im Rahmen von Genehmigungsverfahren (z. B. Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP), Umweltbericht, Bebauungsplan, u. a.) wird häufig die Erstellung eines Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages erforderlich. In diesem werden die Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG (Tötungsverbot, Schädigungsverbot, Störungsverbot) von streng geschützten Arten geprüft und gesetzlich geforderte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgeschlagen. Betrachtet werden hierbei alle Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie sowie alle europäischen Vogelarten.
Ablauf der artenschutzrechtlichen Fachbeiträge
In einem ersten Schritt wird sich der Gutachter mit dem Bauvorhaben und dem Umfeld vor Ort vertraut machen. Auf dieser Grundlage wird nun geprüft, welche Arten in dem Untersuchungsgebiet vorkommen können. In der Regel ist eine vertiefende Bestandsaufnahme zur Prüfung der Verbotstatbestände erforderlich.
Zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Betroffenheiten durch Auslösung von Verbotstatbeständen nach BNatSchG erarbeiten wir Vorschläge zur Konfliktvermeidung und konzipieren entsprechende Ausgleichs- und/oder Ersatzmaßnahmen. Dabei ist es uns wichtig Lösungen zu finden, die die Vorstellungen der Vorhabensträger mit den gesetzlichen Vorgaben vereinen.
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Fachgutachten
Wir sind Experten für artenschutzrechtliche Belange bei Windenergieanlagen und dem Rewopering bestehender Anlagen und erfüllen die gesetzlichen Anforderungen bei der Erfassung von Fledermäusen
Artenschutz
Für die Einhaltung artenschutzrechtlicher Bestimmungen führen wir Telemetrie, Fang, Markierung und Umsiedlung von Tieren durch. Wir konzipieren und realisieren Ausgleichs- Ersatzhabitate mit Pflege und Monitoring.
Habitatpotentialanalysen
Unterstützen Sie Behörden und Vorhabenträger im Genhemigungsverfahren und erhalten Sie zügig klare und fachgerechte Entscheidungen. Die Habitatspotenzialanalyse (artenschutzfachliche Voruntersuchung) legt den Grundstein dafür.
Fachbeiträge
Für genehmigungspflichtige Baumaßnahmen – vom Einfamilienhaus bis Windenergieanlage – ist meist ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag notwendig. Betrachtet werden alle Arten laut FFH-Richtlinie sowie alle europäischen Vogelarten.
Bauwerke und Gehölze
Wir führen Gebäudegutachten und Gehölzgutachten für Sanierung, Umbau und Abriss von Gebäuden oder Baumfällarbeiten durch. Die Gutachten erfüllen die gesetzlichen Anforderungen und geben Auskunft über Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen.
Ökologische Baubegleitung
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